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Slowenien führte zum 1. Juli 2008 für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (mit oder ohne beliebig schweren Anhänger) eine Vignetten-Pflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen ein. Damit wurde das bisherige Mautsystem ersetzt. Dies bedeutet keine Wartezeiten an den Mautstellen mehr und Vorteile für Vielfahrer!
Vertriebsstellen
Erhältlich sind die Vignetten an Tankstellen in Slowenien sowie in den Büros des nationales Automobilclubs AMZS (Avto-Moto Zveza Slovenije). Außerhalb Sloweniens kann man die Vignette ebenfalls bei Automobilclubs kaufen. Zusätzlich bieten grenznahe Tankstellen in Österreich, Italien, Ungarn und Kroatien die Vignette zum Verkauf an.
Gut zu wissen:
Die Vignettenpflicht gilt auch für die Strecke Spielfeld - Maribor sowie dem Kreisverkehr Pesnica (kurz vor Maribor)- es wird keine Ausnahmeregelung laut DARS (slow. Autobahngesellschaft) geben. Die Fahrt durch den Karawanken Tunnel ist nicht im Vignettenpreis enthalten. Hierfür fallen nochmals 6,50 Euro für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen an. Vorsicht wenn Sie über Koper fahren - auch dieses Autobahnstück fällt unter die Vignettenpflicht.
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Während die neue Vignette vorerst nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten soll, werden die Gebühren für Lkw und schwere Wohnmobile zunächst weiter streckenbezogen an den Mautstationen erhoben.
Anbringung am Fahrzeug:
Nach Entfernung der Schutzfolie muss die Vignette unbeschädigt und mit dem Originalkleber auf die linke Seite der Innenseite der Windschutzscheibe aufgeklebt werden, sodass sie von außen klar sichtbar ist (die Vignette darf nicht auf eine verdunkelte Stelle der Windschutzscheibe aufgeklebt
werden).Die Vignette darf nicht auf die Seitenfenster des Fahrzeugs angebracht werden.Auf einspurige Fahrzeuge wird die Vignette auf einen sichtbaren Teil des Motorrads aufgeklebt, welcher nicht demontiert werden kann oder dies nur mit größerem Aufwand möglich ist (z.B. Benzintank und
ähnliches).
Weitere Vignettenpflichtige Autobahnen und Schnellstraßen:
Autobahnen
A1 zwischen Grenzübergang Spielfeld/Šentilj und Koper (Srmin)
(inklusive Kreisverkehr Pesnica bei der Abfahrt Maribor, siehe Mautfallen)
A2 zwischen Hrušica und Obrežje
A3 zwischen Divaèa (Gabrk) und Fernetièi
A5 zwischen Maribor (Dragucova) und Pince
Schnellstraßen
H2 zwischen Pesnica und Maribor bzw. durch Maribor durch
H3 Ljubljana-Umfahrungsstraße
H4 zwischen Podnanos und Vrtojba
H5 zwischen Škofije und Koper (Škocjan)
| Vignettenart | Preis in Euro |
| Jahresvignette gültig 1. Dezember 2011 bis 31. Jänner 2012 (Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t auch mit beliebigen Anhänger) | 95 |
| 1 -Monatsvignette gültig ab Ausstellungsdatum bis zum selben Tag des Folgemonats (Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t auch mit beliebigen Anhänger) | 30 |
| 7-Tages Vignette gültig 7 Tage ab gelochtem Datum (Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t auch mit beliebigen Anhänger) | 15 |
| Jahresvignette für Motorräder gültig 1. Dezember 2011 bis 31. Jänner 2012 | 47,50 |
| Halbjahresvignette für Motorräder gültig 6 Monate ab Ausstellungstag | 25 |
| 7-Tages Vignette für Motorräder gültig 7 Tage ab gelochtem Datum | 7,50 |
Quelle: ÖAMTC
Achtung:
Das Verkaufsdatum muss mit dem Datum der Lochung übereinstimmen (es darf nicht auf ein zukünftiges Datum gelocht werden). Die einzige Ausnahme sind hier 7-Tages-Vignetten. Diese können beim Kauf auf ein gewünschtes Datum gelocht werden. Da es in letzter Zeit zu Rechnungskontrollen durch slowenische Beamte gekommen ist, empfiehlt der österreichische Automobilclub (ÖAMTC) den Kaufbeleg immer mit sich zu führen.
Laut Auskunft der kroatischen Botschaft in Wien ist für die Ein- bzw. Ausreise minderjähriger österreichischer Staatsbürger, die ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen (zB auch mit ihren Großeltern) zusätzlich zum eigenen Reisepass eine Vollmacht der/des Erziehungsberechtigten mitzuführen. Diese Einverständniserklärung muss in Englisch oder Kroatische übersetzt werden und bedarf einer notariellen Beglaubigung. Formularvorlage zum Download
Nach Italien, Spanien, Portugal und Österreich muss man nun auch in Kroatien beim Verlassen des Wagens ( nach Unfall oder Panne) eine Warnweste auf Landstraßen oder Autobahnen tragen. Neu ist, dass in Kroatien auch Motorradfahrer verpflichtet sind, diese Weste zu tragen, wenn sie sich auf der Fahrbahn aufhalten.
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